Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
H.J. Drehteile GmbH & Co. KG
(Stand: Januar 2025)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der H.J. Drehteile GmbH & Co. KG gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden.
1.3. Bestandteil dieser AGB sind unsere Technischen Lieferbedingungen für Dreh- und Frästeile in der jeweils gültigen Fassung.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. An Zeichnungen, Mustern, Kalkulationen und Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
2.3. Änderungswünsche des Kunden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung und können Preis- oder Lieferzeitänderungen nach sich ziehen.
2.4. Technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie handelsüblich und zumutbar sind.
2.5. Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten.
3.2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3.3. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
3.4. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Lieferbedingungen
4.1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
4.2. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferterminen ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden.
4.3. Fälle höherer Gewalt entbinden uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
4.4. Teillieferungen sind zulässig.
4.5. Verzögerungen durch den Kunden berechtigen uns zur Berechnung des Mehraufwands.
5. Gefahrübergang und Versicherung
5.1. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
5.2. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch des Kunden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
6.2. Forderungen aus Weiterveräußerung werden an uns abgetreten.
6.3. Verarbeitung erfolgt für uns; wir erwerben Miteigentum.
6.4. Der Kunde hat die Vorbehaltsware angemessen zu versichern.
7. Abnahme
7.1. Abnahme ist unverzüglich zu erklären.
7.2. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung.
7.3. Teilabnahmen sind zulässig.
8. Gewährleistung und Mängel
8.1. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8.2. Wir leisten nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.3. Bei Fehlschlagen gelten die gesetzlichen Rechte.
8.4. Selbstvornahme nur nach erfolgloser Fristsetzung.
8.5. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.
8.6. Verjährung für Sachmängel beträgt 12 Monate.
9. Nebenpflichten und Produktspezifikation
9.1. Fertigung erfolgt ausschließlich nach Kundenvorgaben.
9.2. Keine Verantwortung für Konstruktion oder Endverwendung.
9.3. Prüfzeugnisse nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
10. CAD-/CNC-Daten und Werkzeuge
10.1. Technische Unterlagen bleiben unser Eigentum.
10.2. Nutzung nur für den jeweiligen Auftrag.
10.3. Werkzeuge unterliegen anteiligem Eigentumsvorbehalt.
11. Materialbeistellung
11.1. Beigestelltes Material bleibt Eigentum des Kunden.
11.2. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.3. Verarbeitung begründet Miteigentum.
12. Vertraulichkeit
12.1. Nicht offenkundige Informationen sind vertraulich zu behandeln.
12.2. Veröffentlichungen bedürfen unserer Zustimmung.
13. Haftung
13.1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Kardinalpflichten.
13.3. Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
13.4. Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
13.5. Gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
14. Gerichtsstand, Recht, salvatorische Klausel
14.1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
14.2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
14.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht.
